(06.01.2009)

Satzung
Der Deutschen Kinderfotografen Charity Vereinigung

Präambel

Die Deutsche Kinderfotografen
Charity Vereinigung macht es
sich zur Aufgabe, Deutschlandweit,
flächendeckend ein Netz aus Fotografen zu spannen,
die sich für die Gute Sache der Charity Kinder Fotografie einsetzt.

Unentgeltlich fotografiert die Vereinigung
schwerst Krebskranke Kinder und deren Familie
auf Anfrage und beschert somit wertvolle Momente auf Papier.



§ 1

Name und Sitz des Vereins


1.Die Vereinigung trägt den Namen
„ Deutsche Kinderfotografen Charity Vereinigung“
Es handelt sich um einen nicht eingetragenen Verein.

2. Der Sitz der Vereinigung ist Bielefeld, NRW.

3. Die Dauer des Bestehens der Vereinigung ist unbegrenzt.


§ 2
Zweck des Vereins

1. Durch den Zusammenschluss von Fotografen aus ganz
Deutschland verfolgt die Vereinigung ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
ohne Entgelt Forderungen, ohne Spendeneinnahmen ect.
Daher gibt es keine Versteuerung oder geldliche und materielle
Einnahmen die versteuert werden müssen.
2. Zweck der Vereinigung ist die unentgeltliche Fotografie
zum wohltätigen Zweck für schwer kranke Kinder
und deren Familien.
3. Der Satzungzweck wird verwirklicht durch

- Fotografie dieser Kinder und deren Familien auf eigenen Wunsch.
- Information der Öffentlichkeit über diese Charity Fotografie
- Zusammenarbeit der Fotografen die Mitglied dieser
Vereinigung sind und nach den gleichen Mustern und Richtlinien in dieser Vereinigung arbeiten.

4. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt weder
eigenwirtschaftliche noch politische, religiöse oder
entgeltliche Zwecke. Jeder
Fotograf arbeitet in seinem Stil, mit eigener Ausrüstung
ohne Entgeltforderungen an diese Familien, die Vereinigung
oder deren Mitglieder zu stellen, selbstlos, in eigener Versicherung und Haftbarkeit und aus eigenen Mitteln was Wegegeld,
Verschleiss der Geräte und die nachfolgende Bearbeitung
der Bilder betrifft.
Das Übergeben der Bilder erledigt jeder Fotograf
in eigenem Stil ( CD mit den Bildern – kostenlos)

5. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch Vergütungen begünstigt werden.



§ 3

Mittel

Die für seine gemeinnützigen Zwecke benötigten Mittel stellt
jeder Fotograf selbst.
Die Vereinung stellt weder Mittel noch beteiligt sie sich
an entstehenden Kosten oder übernimmt Gewährleistungen oder Garantien.



§ 4

Mitgliedschaft


1. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Alle Fotografen die
Interesse an dieser ehrenamtlichen Arbeit haben und keine
wirtschaftlichen Zwecke mit diesen kostenlosen Diensten
verfolgen und die an einer Verwirklichung der Ziele der
Vereinigung teilhaben wollen, können Mitglied werden.

1. Eine Mitgliedschaft kann schriftlich beim Vorsitz der
Vereinigung beantragt werden. ( Formular hierzu ist
offiziell vorhanden und wir bei Beantragung per Email
oder Post verschickt und muss dann ausgefüllt
ebenfalls per Email oder Post zurück geschickt
werden, erst dann und nach Prüfung der Vollständigkeit
gilt die Mitgliedschaft als bestätigt und berechtigt
zur Mitarbeit im Forum und in der Vereinigung )


2. Per Email unter : FotografenCharity@web.de


- Per Post an: Anika Wehmhöner, Föhrweg 77, 33729 Bielefeld.

- Über die Aufnahme entscheidet der Vorsitz mit einfacher Mehrheit.

3. Die Mitgliedschaft wird beendet

a) durch Austritt, der schriftlich
gegenüber dem Vorsitz unter Einhaltung
keiner Kündigungsfrist und keiner Erklärung
abgegeben werden kann,

b) durch förmliche Ausschließung, die durch Beschluss
des Vorsitzes und deren Mitglieder erfolgen kann
(z.B. wenn ein Mitglied den Bestrebungen und Zwecken der Vereinigung zuwiderhandelt)

d) durch Tod einer natürlichen Person oder Auflösung der Vereinigung.

4. Bei seinem Ausscheiden aus der Vereinigung hat ein Mitglied keinen
Anspruch auf Entgeltforderungen jeglicher Art.

5. Mit der Auflösung oder Aufhebung der Vereinigung sowie
mit dem Austritt oder Ausschluss aus der Vereinigung erlöscht
jegliche Mitwirkung





§ 5

Mitgliedsbeiträge

1. Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben und auch keine
Sonderzahlungen oder Leistungen, jeder Fotograf arbeitet
mit eigenen Mitteln

2. Es werden keine Einnahmen- und Ausgabenrechnung
erstellt da die Vereinigung ohne Spenden oder Sponsorengelder
arbeitet sondern ausschliesslich mit eigenen, persönlichen
Mitteln eines jeden Mitgliedes für sich.

3. Der Vorsitz hat über die Einnahmen und Ausgaben keinen
Jahresabschluss vorzulegen da weder Einnahmen noch Ausgaben
getätigt werden weil es sich um ausschliesslich wohltätige
Arbeit ohne Entgelt handelt und keine Spenden oder
Sponsorengelder gefordert oder angenommen werden.



§ 6

Organe des Vereins

Die Organe sind:

1. Das offizielle Internet Forum http://charityfotografie.plusboard.de/

2. sowie weiterführend der News Blog und die Homepage die noch im Aufbau sind

3. der Vorsitz.

Der Vorsitz besteht aus einem Vorsitzenden,
einem stellvertretenden Vorsitzenden.

4. Den Vorstand kann nicht abgewählt werden.
5. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Weder der
Vorsitz noch die Mitglieder dürfen aus den Foto Sessions
entgeltliche Leistungen beziehen oder geldliche Spenden annehmen.


§ 7

Mitgliederversammlung

1. Mitgliederversammlungen im ordentlichen Sinne finden nicht statt,
die Mitglieder tauschen sich über die Internet Plattform http://charityfotografie.plusboard.de/ aus.,

a) die Auflösung der Vereinigung bestimmt der Vorsitz

b). Bei Beschlussfassungen die zum Sinne der Vereinigung
sind entscheidet die Mehrheit der Mitglieder, bei
Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden.
Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
. Beschlüsse, durch die Satzung oder der Vereinigungszweck
geändert werden, bedürfen der einfachen Mehrheit aller Mitglieder.







§ 8

Vorstand der Vereinigung

1. Zu Vorstandsmitgliedern ( Moderatoren )
( Hier Vorstand und Administrator der Internetplattform http://charityfotografie.plusboard.de/ )
können nur Mitglieder der Vereinigung bestellt werden.




§ 9

Auflösung der Vereinigung

1. Die Auflösung der Vereinigung kann nur der Vorstand beschließen.




Bielefeld, 05.01.2009 Anika Wehmhöner ( Vorstand )

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